Privatpatienten

Arzt begrüßt einen Patienten herzlich - Privatpatienten Mannheim
Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Patienten im Praxisalltag hat uns immer wieder gezeigt, dass der Faktor Zeit eine besonders wichtige Rolle in der Beziehung zwischen Arzt und Patient spielt. Vertrauen kann sich nur entwickeln, wenn sich der Arzt in Ruhe und ohne Zeitdruck dem Anliegen seiner Patienten widmen kann. Besonders in der Urologie spielt das Vertrauen eine große Rolle.

Als Privatpatient profitieren Sie von der bestmöglichen Behandlung, bei der sich Dr. Barhoum viel Zeit für Sie nimmt. Das gesamte Team möchte Ihren Aufenthalt in unserer Praxis so angenehm wie möglich gestalten, indem wir Sie in ansprechender und entspannter Atmosphäre persönlich und zeitintensiv betreuen. Wir haben die langjährige Erfahrung, die Ihnen eine sorgfältige Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten garantiert.

Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Versorgung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und an Ihren Beschwerden orientiert, dabei aber zugleich zielführend und wirtschaftlich ist. Als Privatpatient in unserer Praxis stehen Ihnen alle Möglichkeiten der ärztlichen Therapie offen.

Ihre Vorteile als Privatpatient in unserer Praxis

Ziffernblatt einer Uhr - Privatpatienten Mannheim

Wir führen die Behandlung unserer Privatpatienten ohne oder mit sehr kurzer Wartezeit durch.

Ruhiges und modernes Privatwartezimmer - Privatpatienten Mannheim

Ihre Wartezeit verbringen Sie in unserem ruhigen Privatwartezimmer in angenehmer und diskreter Atmosphäre. Die modernen und ansprechend eingerichteten Räumlichkeiten bieten Ihnen einen komfortablen Aufenthalt.

Kalender mit Tagen und angepinnten Stichtag - Privatpatienten Mannheim

Sie erhalten innerhalb von 1 bis maximal 3 Tagen einen Termin. Wenn Sie akute Beschwerden haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin, wenn eine Notfallsituation besteht, können Sie auch jederzeit in den Sprechstunden zu uns kommen.

Arzt notiert sich Informationen - Privatpatienten Mannheim

Nach der Behandlung erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation Ihrer Untersuchungs­ergebnisse. An Folge- bzw. Kontroll­untersuchungen erinnern wir Sie gerne automatisch.

Was ist ein Privatpatient?

Ein Privatpatient ist eine Person, die über eine private Krankenversicherung abgesichert ist. Der Arzt stellt ihm Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung, das heißt, der Privatpatient ist verpflichtet, seine Behandlungen direkt zu vergüten, er tritt also in der Regel zunächst in Vorkasse. Danach reicht der Patient die Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die ihm nach eingehender Prüfung die Aufwendungen zurückerstattet

Die Privaten Krankenkassen erstatten die Kosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen. Der Patient kann wählen, in welchem Ausmaß er sich gegen sein Krankheitsrisiko absichern will. In der Versicherungspolice wird dann klar geregelt, für welche Behandlungen die Versicherung zahlt. Für Leistungen, die darin nicht enthalten sind, muss der Versicherte selbst aufkommen.

In Deutschland ist etwa jeder zehnte Bürger über eine private Krankenkasse versichert. Dadurch, dass der Arzt bei dieser Form der Abrechnung nicht an bestimmte Budgets gebunden ist, profitieren die Versicherten von Leistungen, die die Gesetzlichen Krankenkassen durch die dort vorhandene Budgetierung nicht in diesem Umfang anbieten können. Darüber hinaus sind die Leistungen der Privaten Krankenversicherung ein Leben lang garantiert, während die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen auch Leistungskürzungen hinnehmen müssen.

Sekretärin übergibt dem Patienten seine Krankenkassenkarte - Privatpatienten Mannheim

Wie funktioniert die Abrechnung Privatpatienten?

Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung. Die dort aufgeführten einzelnen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Diese Gebührenordnung regelt die Berechnung von ärztlichen Leistungen und ist für den Arzt verbindlich.

Jeder ärztlichen Leistung ist eine bestimmte Punktzahl zugeteilt. Dabei werden aufwändigere Leistungen mit höheren und weniger aufwändige mit niedrigeren Punktzahlen bewertet. Diese Punktzahl wird mit einem einheitlichen Punktwert, der aus einem festgelegten Eurobetrag besteht, multipliziert. So ergibt sich der Preis für eine bestimmte ärztliche Leistung, der sogenannte Einfachsatz.

Je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird dieser Einfachsatz nochmal mit unterschiedlichen hohen Steigerungssätzen multipliziert. Im allgemeinen werden die Leistungen bei Privatpatienten mit dem 2.3- bis 3.5-fachen (bei operativen Leistungen) Satz abgerechnet.
In der Regel werden unsere Leistungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Bitte wenden Sie sich vor Beginn einer Behandlung dennoch an Ihre Versicherung, um abzuklären, was in Ihrem Falle eventuell vertraglich nicht abgedeckt ist, denn daraus könnten Restkosten für Sie entstehen.

Was sind die Privatpatient Kosten?

Die Kostenübersicht liefert Ihnen Informationen über die zu erwartenden Kosten. Die Preise beinhalten ärztliche und technische Leistungen sowie Sachkosten.

Tabelle mit detaillierten Informationen folgt

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Privatpatienten

Was beinhaltet der Behandlungsvertrag zwischen Privatpatient und Arzt?

Der Behandlungsvertrag ist die Grundlage der ärztlichen Behandlung. Er beinhaltet unter anderem das Versprechen des Arztes, Sie nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft und den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln sowie die Verpflichtung des Arztes, Sie regelmäßig über den Stand der ärztlichen Behandlung aufzuklären.
Aber auch für den Patienten entstehen mit dem Vertrag bestimmte Pflichten, zum Beispiel die Mitwirkungspflicht, die Offenbarungspflicht (die Darlegung aller für die Behandlung wichtigen Informationen) sowie die Zahlungspflicht.

Habe ich als Privatpatient Anrecht auf jede medizinische Leistung?

Als Privatpatient erhalten Sie die Behandlung, die aufgrund Ihrer Erkrankung medizinisch notwendig ist. Leistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, darf der Arzt nur dann berechnen, wenn sie auf ausdrückliches Verlangen des Patienten erbracht werden. In diesem Falle muss der Arzt ihn darüber aufklären, dass die private Krankenkasse nicht zur Erstattung der Behandlungskosten verpflichtet ist. Tut der Arzt das nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Wie werden die Ärztehonorare berechnet?

Das Honorar der Ärzte ist gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Dort sind den ärztlichen Leistungen bestimmte Punktzahlen zugeordnet – je aufwändiger die Leistung, desto höher die Punktzahl. Diese Punktzahl wird mit einem einheitlichen Punktwert von 0,0582873 Euro multipliziert.
Wird eine ärztliche Leistung zum Beispiel mit 40 Punkten bewertet, ergibt das 2,33 Euro für diese Leistung. Zusätzlich kann dieser sogenannte Einfachsatz bei schwierigeren und zeitaufwändigeren Behandlungen nochmals mit unterschiedlich hohen Steigerungssätzen multipliziert werden – in der Regel bis zum 2.3- bis 3.5-fachen Satz.

Benötige ich als Privatpatient eine Überweisung?

Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung können Sie ohne Überweisung zu jeder Zeit einen von Ihnen gewählten Arzt aufsuchen, vorausgesetzt, dass Sie nicht einen Tarif abgeschlossen haben, der eine spezielle Arztbindung beinhaltet. 
Während Ihrer Behandlung kann eine Weiterleitung von einem Arzt zum anderen erfolgen, falls dies aus medizinischer Sicht erforderlich wird, das heißt, wenn zur Weiterbehandlung ein anderes Fachgebiet hinzugezogen werden soll oder wenn zusätzliche Leistungen wie Röntgen- oder Laboruntersuchungen notwendig werden.

Erhalte ich als Privatpatient eine Versichertenkarte?

Es gibt die sogenannte „Card“ für Privatversicherte, viele Krankenversicherer händigen sie aus. Sie sind aber, im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte der Gesetzlichen Krankenkassen, nicht verpflichtet, die Card zu benutzen. Sie stellt lediglich ein Service-Angebot der Versicherungen dar, um die Abrechnung mit Krankenhäusern, Ärzten und Apotheken zu vereinfachen.

Sind Privatpatienten und Selbstzahler das gleiche?

Nein, privat versicherte Personen sind keine Selbstzahler, auch wenn sie die medizinischen Leistungen zunächst selbst bezahlen, denn sie erhalten anschließend eine Erstattung ihrer Ausgaben von ihrer Versicherung. Selbstzahler kommen dagegen für ihre Behandlung komplett selbst auf. Das sind zum Beispiel Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen, die auf eigene Kosten mit IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) und weiteren Wunschleistungen behandelt werden. Diese werden dann ebenfalls über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Webseite übersetzen

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von zu laden.

Inhalt laden

Empfehlen Sie uns weiter
Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
Webseite übersetzen

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von zu laden.

Inhalt laden


Vasektomie (Sterilisation beim MANN)

Wie Man(n) sicher verhütet: Die Vasektomie ist in zweifacher Hinsicht sicher – als komplikationsarmer Eingriff und als verlässliche Verhütungsmethode. Eine Beeinträchtigung der Sexualität ist nicht zu befürchten, eher das Gegenteil ist der Fall. Die Durchtrennung der Samenleiter lässt sich außerdem rückgängig machen.
weitere Informationen